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Ich will nach Hause! – Wenn das Heimweh zu gross wird

Heutzutage gibt es Alternativen zum Heim, nämlich eine rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege zu Hause.

Wenn die Sehnsucht nach der schönen, heimeligen Wohnung mit all den guten Erinnerungen überhand nimmt, muss man handeln. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten in einer solchen Situation bestehen.

Das Sprichwort: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“ meint im übertragenen Sinne, dass Menschen im Alter nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden sollten. Dies gilt insbesondere für betagte Menschen, welche seit Jahrzehnten in ihrer alltäglichen, bekannten Umgebung leben und sich dort wohlfühlen.

Neulich erhielten wir einen Anruf von einem Sozial-/Beratungsdienst, welcher uns folgende Situation schilderte: Eine 87-jährige Frau musste sich in Spitalpflege begeben. In der Zwischenzeit befindet sie sich in einem „Ferienbett“ in einer Pflegeinstitution. Die liebevolle, fürsorgliche Betreuung und Pflege schätzt sie zwar sehr. Sie fühlt sich auch gut aufgehoben und geniesst jeweils die feinen Mahlzeiten. Ihr Umfeld, bestehend aus einigen Bekannten und befreundeten Personen, ist jedoch ebenfalls im fortgeschrittenen Alter und dementsprechend eingeschränkt in der Mobilität. Folglich vermisst sie schmerzlich die fehlenden Besuche. Des Öfteren bekundet sie Heimweh nach ihrem vertrauten Heim. Die Sehnsucht nach ihrer schönen Wohnung mit all den guten Erinnerungen vermisst sie zunehmend. Ihr Ehemann verstarb vor Jahren und die zeitlebens kinderlose Frau pflegte den Kontakt zu ihr lieben, vertrauten Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung.

Die gesundheitlichen Einschränkungen erlauben es der alten Dame leider nicht mehr, ohne umfassende Unterstützung und Hilfe einen Haushalt selbstständig zu führen. Somit wäre eine sogenannte „rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege“ eine Möglichkeit, weiterhin in den eigenen vier Wänden leben zu können. Um diese Frage und deren praktische Umsetzung im konkreten Fall zu klären, erfolgt eine Bedarfsanalyse durch uns. Die ganzheitliche Betreuung und Pflege zu Hause soll entlasten und Sicherheit im häuslichen Umfeld bieten. Nachhaltige Lösungen benötigen seriöse Vorabklärungen und diese wiederum ihre Zeit.

Bedarfsanalyse

Für eine nachhaltige Lösung betreffend einer sogenannten „rund-um-die-Uhr-Betreuung“ zu Hause ist die eingehende Abklärung der Bedürfnisse im Vorfeld der betagten Menschen unabdingbar. Die erstmalige Bedarfsabklärung durch uns ist kostenlos. Die dabei erhaltenen Erkenntnisse dienen der weiteren Planung und dem zukünftigen Einsatz, sofern dies dann erwünscht und im Einzelfall auch realisierbar ist.

Rahmenbedingungen

Eine Rundum-Betreuung und Pflege ist keine 1:1-Betreuung während 24 Stunden. Ruhe- und Freizeit, Präsenz- sowie Einsatzzeiten der Betreuungsperson sind gesetzlich geregelt. Dies und weitere Fragen in Bezug auf den konkreten Einsatz sind ebenfalls Bestandteil der Bedarfsabklärung. Der Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ist veränderlich. Einsatz-/Präsenzzeiten müssen gegebenenfalls angepasst werden (lokale Spitex-Organisationen, Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz) sind unsere möglichen Partner.

Pflege Zuhause muss nicht teurer sein als ein Heimaufenthalt

Die von cura-pflege GmbH verrechneten Leistungen für einen Monat betragen CHF 8'550.-- für die Betreuung durch eine Person im eigenen Haushalt. Dies sind pro Tag CHF 285.–-. Je nach Pflegeaufwand in der Grundpflege nach KLV wird eine Rückerstattung durch die Krankenversicherung von ca. CHF 3'500.-- pro Monat erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass eine ärztliche Anordnung für Spitex-Leistungen nach einer Bedarfsabklärung für Spitex-Leistungen vorliegt. Ohne weitere Zusatzversicherungen bezahlt der Betroffene somit CHF 5'050.-- pro Monat. Besteht eine Zusatzversicherung, welche für hauswirtschaftliche Leistungen aufkommt, werden zusätzliche Kosten übernommen und der Patient finanziert in der Regel ca. CHF 4'500.-- pro Monat. Bei einem Zweipersonenhaushalt bieten wir attraktive Konditionen.

Die Sozialversicherungsleistungen in Form von Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag für selbstständiges Wohnen und Ergänzungsleistungen können auch noch eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die betroffene Person darstellen.